Geldwäschebekämpfung

Die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen betrifft schon lange nicht mehr nur Banken.

Auch Finanzdienstleister, Güterhändler, Glücksspielanbieter und andere Unternehmen können Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes (GwG) sein.

Im Bereich Geldwäschebekämpfung und Betrugsprävention liegt der Schwerpunkt der Anwaltskanzlei stauber.koeln in der Implementierung und der laufenden Begleitung entsprechender Strukturen. Rechtsanwalt Stauber verfügt über umfassende Kenntnisse, solche Maßnahmen insbesondere auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen anzupassen. Dazu gehört neben der Erstellung und der Pflege von Risikoanalysen auch die Begleitung regulärer Prüfungen und Sonderprüfungen der Aufsichtsbehörden.

Die Anwaltskanzlei stauber.koeln folgt der Überzeugung, dass das Vorgehen zugleich von Augenmaß wie auch dem Bewusstsein für Risiken geleitet sein muss. Überdimensionierte und verwaltungsaufwändige Konstruktionen sind dabei ebenso zu vermeiden wie der allzu nonchalante Umgang mit zwingenden Vorschriften.

Wirtschaftsstrafrecht

Rechtsanwalt Stauber ist seit über 20 Jahren im Strafrecht tätig. Seit 2003 führt er den Titel “Fachanwalt für Strafrecht”.

Einen Schwerpunkt der Anwaltskanzlei stauber.koeln bildet das Wirtschaftsstrafrecht. Die Notwendigkeit strafrechtlicher Expertise sollte gerade von Akteuren im Bereich der Finanzdienstleistung nicht unterschätzt werden. Denn: Allein in WpHG, KWG und GwG finden sich weit über 600 Bußgeldtatbestände. Das führt dazu, dass nahezu jeder Verstoß gegen die in diesen Gesetzen normierten Organisationspflichten bußgeldbewehrt ist - und auch für Bußgeldverfahren gelten die Regeln der Strafprozessordnung.

Deshalb verteidigt Rechtsanwalt Stauber neben Privatpersonen vor allem Finanzinstitute, Geldwäschebeauftragte, Compliance-Officer und Geschäftsleiter in Straf- und Bußgeldverfahren vor der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie vor allen deutschen Gerichten. Dies umfasst auch die Verteidigung in den Bereichen Marktmanipulation, bei Verstößen gegen Stimmrechtsmitteilungen und ähnlichen strafbaren Handlungen.

In Umfangsverfahren bindet die Anwaltskanzlei stauber.koeln bei Bedarf ihr bundesweites Netzwerk ein. Ihm gehören weitere erfahrene Strafverteidiger und Fachanwälte für Strafrecht an.

Compliance

Im Bereich Compliance verfügt die Anwaltskanzlei stauber.koeln über umfangreiche praktische Erfahrung. Rechtsanwalt Stauber hat bei Banken und anderen Unternehmen effektive Compliance-Abteilungen aufgebaut, die sich bis heute bewähren.

Dabei lässt er sich von seinem Grundsatz leiten, dass die zu schaffenden Strukturen den betriebsinternen Notwendigkeiten angemessen sein sollten: So viel wie nötig, so wenig wie möglich.

Compliance versteht Rechtsanwalt Stauber gleichsam als präventive Strafverteidigung: Eine effiziente Compliance soll schon im Vorfeld Schadensersatzklagen oder Haftungsfälle bis hin zu Bußgeldzahlungen und Gefängnisstrafen ausschließen.

Der Arbeit der Anwaltskanzlei stauber.koeln in diesem Bereich liegt eine wesentliche Überzeugung zugrunde: Der Schlüssel zu erfolgreicher Compliance ist Kommunikation. Eine Compliance-Abteilung ist nicht der ”Feind im eigenen Haus“, sondern soll - im Interesse aller Beteiligten - Schaden vom Unternehmen abwenden. Eine gelebte Kultur der vertrauensvollen Kommunikation muss daher Grundlage aller Handlungen und der handelnden Personen im Compliance- Bereich und dem gesamten Unternehmen sein.

Im Jahr 2014 hat Rechtsanwalt Stauber die Zusatzqualifikation Compliance Officer (Univ.) an der Universität Augsburg erworben.

Beratung & Schulung

Durch die jahrelange Betreuung eines deutschen CRR-Kreditinstituts verfügt Rechtsanwalt Stauber über ein tiefgreifendes Verständnis des Bankaufsichtsrechts und sonstiger regulatorischer Regelungen. Sein Tätigkeitsspektrum umfasst dabei die Unterstützung bei Geldwäsche- und Compliance-Themen im Erlaubnisantragsverfahren nach KWG ebenso wie die Beratung von Geschäftsleitern und Aufsichtsräten im Zusammenhang mit KWG-Vorgaben (§§ 25 c und d).

Zu den Leistungen der Anwaltskanzlei stauber.koeln gehört die Beratung und Unterstützung beim Aufbau geeigneter Strukturen und Verfahren im AML- und Compliance-Bereich. Sie ist auch im Rahmen von Projektbegleitung möglich.

Zudem schult Rechtsanwalt Stauber fortlaufend oder anlassbezogen Mitarbeiter, Geschäftsleiter und Aufsichtsgremien.

Dies umfasst sowohl die regelmäßigen Schulungen von Beschäftigten im Bereich Compliance und Geldwäschebekämpfung als auch Vorträge, Tagesseminare und themenbezogene Weiterbildungen für Mitglieder der Geschäftsleitung und der Aufsichtsorgane.

PERSON

  • Rechtsanwalt Dominik Stauber
  • Geboren 1969 in Köln
  • Verheiratet, zwei Kinder
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln
  • Rechtsanwalt seit 1999
  • Fachanwalt für Strafrecht seit 2003
  • Zertifizierter Compliance-Officer (Univ.), Universität Augsburg seit 2014

 

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Kölner Anwaltverein e.V.
  • Kölner Gefangenen-Fürsorgeverein von 1899 e.V.
  • Transparency International
  • Arbeitskreis Geldwäschebekämpfung des Bankenverbandes NRW
  • Arbeitskreis Compliance des Bankenverbandes NRW

REFERENZEN

KONTAKT

Dominik Stauber

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht

Compliance Officer (Univ.)

Ottostraße 57 50823 Köln | +49(0)221.300 649 40 |

www.stauber.koeln